Herzlich Willkommen auf der Website der Lokalen Aktionsgruppe der
LEADER-Region Coburger Land

Stadt und Landkreis Coburg haben sich, nach der erfolgreichen Förderperiode 2014-2023, erneut gemeinsam als LEADER-Region Coburger Land für die neue Förderperiode der Europäischen Union 2023 bis 2027/28 beworben. Ende Mai 2023 erfolgte die offizielle Auswahl durch ein Gremium des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und die Anerkennung der Region.

Damit stehen der Region für die Umsetzung von Projekten Fördergelder aus dem LEADER-Programm, welches im Europäischen Landwirtschaftsfond für die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) angesiedelt ist, in Höhe von rund 1,8 Mio. Euro zur Verfügung.

Dreh- und Angelpunkt des Geschehens in der Region ist die ​​Lokale Aktion​​sgruppe (LAG) Coburg Stadt und Land aktiv e.V., die durch die Verfolgung der in der ​Lokalen Entwic​klungsstrategie (LES) erarbeiteten Ziele einen Beitrag zur nachhaltigen, integrierten, regionalen Entwicklung von Stadt und Landkreis leisten will. Hier werden Projektträger, die sich für eine Förderung ihrer Idee durch LEADER-Mittel interessieren, beraten und bei der Antragstellung begleitet.

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

2. Projektaufruf LEADER für die Förderperiode 2023-2027

Im Rahmen der LEADER-Förderperiode 2023-2027 findet in der LAG Coburg Stadt und Land aktiv e.V. der zweite Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Bewertung und Teilnahme am Projektauswahlverfahren in der 25. Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums statt (Sitzungstermine unter „Aktuelles“).

  • Einreichfrist: 24.05.2024, 12:00 Uhr
  • Unterlagen: Einzureichen sind
  • Form & Kontakt: Die Unterlagen müssen innerhalb der Einreichfrist bei der LAG eingehen.
    • Per Email:
    • Postalisch: LAG Coburg Stadt und Land aktiv e.V., Lauterer Straße 60, 96450 Coburg

Informationen zu den Rahmenbedingungen des LEADER-Antragsverfahrens und zur Projektauswahl finden Sie unter www.leaderregion-coburg.de „Wissenswertes zur Antragstellung„. Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt (s. unten) aufzunehmen und Beratung einzuholen.

Nur die Projekte, die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen eingegangen sind, können auf die Tagesordnung der 25. Sitzung des Entscheidungsgremiums zur Beratung und Beschlussfassung aufgenommen werden.

Für den vollständigen Aufruf hier klicken.

07.03.2024: Projektvorstellung Komfort-Wohnmobilstellplatz Rosenau

  • Uhrzeit: 16:30 Uhr,
  • Ort: Treffpunkt Parkplatz, Oeslauer Str. 128, 96472 Rödental

07.03.2024: Ordentlichen Mitgliederversammlung des Coburg Stadt und Land aktiv e.V.

  • Uhrzeit: 17:30 Uhr,
  • Ort: Braugasthof Grosch (Oeslauer Straße 115, 96472 Rödental).

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung
  2. Feststellung form- und fristgerechte Ladung sowie Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
  3. Gedenkminute
  4. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 23.02.2023
  5. Berichte
    • a. Bericht des Vorsitzenden
    • b. Bericht der Geschäftsführung
    • c. Bericht des Schatzmeisters
    • d. Bericht der Kassenprüfer
  1. Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung
  2. Mittelfristige Finanzplanung – Beratung und Beschluss des Maßnahmen- und Wirtschaftsplans 2024 – 2028
  3. Vereinbarung Übernahme LAG-Management durch Coburg Stadt und Land aktiv GmbH
  4. Neuwahlen
    • a. Vorstand
    • b. Entscheidungsgremium
    • c. Kassenprüfer
  5. Anfragen und Anträge

15.11.2023: 24. Sitzung des Entscheidungsgremiums

  • Uhrzeit: 17:00 Uhr
  • Ort: Landratsamt Coburg

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

  1. Begrüßung, Feststellung ordnungsgemäßer Ladung und Beschlussfähigkeit
  2. Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung und der Tagesordnung
  3. Kurzinformation zu Aktivitäten in der LAG
  4. Projektauswahlverfahren Pumptrack Spiel- und Freizeitanlage Eller
  5. Projektauswahlverfahren Erinnerungsweg jüdisches Leben in Coburg
  6. Projektauswahlverfahren Entwicklung einer Kulturstrategie für die Stadt Coburg
  7. Projektauswahlverfahren ZukunftsRaum Coburg – Co-Creation in Stadt und Land
  8. Projektauswahlverfahren Unterstützung Bürgerengagement – Kleinprojektefonds 2024-2028
  9. Projektauswahlverfahren Erlebnis.Bahndamm Lautertal
  10. Projektauswahlverfahren Anschaffung von inklusiven und barrierefreien Spielgeräten
  11. Projektauswahlverfahren Qualifizierung des Zweiländerwegs Rodachtal als Qualitätsweg
  12. Besprechung Mittelverteilung
  13. Sonstiges

Dokumentation:

Protokoll 24. Sitzung Entscheidungsgremium

1. Projetktaufruf LEADER für die Förderperiode 2023-2027

Im Rahmen der LEADER-Förderperiode 2023-2027 findet in der LAG Coburg Stadt und Land aktiv e.V. der erste Aufruf zur Einreichung von Projekten zur Bewertung und Teilnahme am Projektauswahlverfahren in der 24. Sitzung des LEADER-Entscheidungsgremiums (voraussichtlich am 15.11.2023) statt.

  • Ende Einreichfrist: 01.11.2023, 12:00 Uhr
  • Unterlagen: Einzureichen sind
  • Form & Kontakt: Die Unterlagen müssen innerhalb der Einreichfrist bei der LAG eingehen.
    • Per Email:
    • Postalisch: LAG Coburg Stadt und Land aktiv e.V., Lauterer Straße 60, 96450 Coburg

Informationen zu den Rahmenbedingungen des LEADER-Antragsverfahrens und zur Projektauswahl finden Sie unter www.leaderregion-coburg.de „Wissenswertes zur Antragstellung„. Projektträgern wird unbedingt empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit der LAG-Geschäftsstelle Kontakt (s. unten) aufzunehmen und Beratung einzuholen.

Nur die Projekte, die bei der LAG-Geschäftsstelle fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen eingegangen sind, können auf die Tagesordnung der Sitzung des 24. Entscheidungsgremiums (voraussichtlich am 15.11.2023) zur Beratung und  Beschlussfassung aufgenommen werden.

Für den vollständigen Aufruf hier klicken.

Kurzinformation LEADER

Was ist LEADER?

LEADER steht für „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“, was so viel bedeutet wie „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Förderprogramm der Europäischen Union, welches im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) angesiedelt ist.

Das Ziel dieses Programmes ist die Förderung von Entwicklungsstrategien und Projekten, die zu einer eigenständigen und nachhaltigen Entwicklung von ländlichen Regionen beitragen.

Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung – ganz nach dem Motto „Bürger gestalten ihre Heimat“.

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Weitere Informationen, rechtliche Grundlagen sowie aktuelle Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Kurzinformation zu LEADER in Bayern

Rahmenbedingungen und Formulare

Das Förderprogramm LEADER ist eine Erfolgsgeschichte für die Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern. Im Mittelpunkt stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAG). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region.

Die Kernelemente des LEADER-Ansatzes sind:

  • Lokale Aktionsgruppe: verantwortlich für Erarbeitung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie
  • Sektorenübergreifende Lokale Entwicklungsstrategie: Grundlage für die Entwicklung des jeweiligen Gebietes
  • Innovation: neue Ideen, neue Wege, neue Lösungen für den ländlichen Raum
  • Vernetzung/Zusammenwirken: von Akteuren und Projekten verschiedener Bereiche
  • Nachhaltigkeit: ökologisch, ökonomisch, sozial, kulturell
  • Zusammenarbeit: innerhalb und zwischen LEADER-Gebieten, d.h. gebietsübergreifend oder transnational
  • Bürgerengagement: in Lokalen Aktionsgruppen, Projektgruppen und Projekten

(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

Lokale Aktionsgruppe (LAG) – LEADER-Region Coburger Land

Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist eine für den Coburger Raum repräsentative Partnerschaft von Vertretern verschiedener öffentlicher, privater und sozioökonomischer Interessen. Sie wird vom Verein Coburg Stadt und Land aktiv e.V. getragen und steht allen an der Regionalentwicklung Interessierten offen. Sie umfasst räumlich Stadt und Landkreis Coburg.

Inhaltlich beschäftigen sich die LAG bzw. das Entscheidungsgremium LEADER mit der Erarbeitung, der Fortschreibung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Dazu unterstützt sie Projektideen und Projektvorschläge, die den Zielen der LES entsprechen und somit eine nachhaltige Entwicklung der Region vorantreiben. Die LAG will hierzu kommunale und regionale Zusammenarbeit stärken und die Vernetzung in der Region langfristig fördern.

Die Arbeitsabläufe, Aufgaben, Strukturen und Zuständigkeiten des Vereins sind transparent und verbindlich in Satzung und Geschäftsordnung festgehalten. Dabei setzt sich die LAG aus folgenden Gremien zusammen:

Vorstand

  • Vorsitzender: Landrat Sebastian Straubel
  • Stellv. Vorsitzender: Bürgermeister Can Aydin
  • Schatzmeister: Rainer Mattern
  • Weitere Vorstandsmitglieder: Jens Beland, Martin Finzel,  Susanne Wolfrum-Horn
  • Kassenprüfer: Stefan Hinterleitner, Stephan Horn

Die Mitgliederversammlung  bestellt die Mitglieder des Entscheidungsgremiums und beruft diese auch wieder ab. Zudem obliegen ihr die rechtlich vorgegebene Aufgaben im Verein (Satzungsänderung, Organwahlen, Finanzplanung, Entlastung oder Auflösung). Momentan setzt sich diese aus 30 Mitgliedern zusammen.

Der Fachbeirat fungiert als beratendes Gremium und unterstützt so Vorstand und Entscheidungsgremium mit unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen (Amt für Ländliche Entwicklung, ILE-Management Allianz B303+, ILE-Management Initiative Rodachtal, Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Coburg-Kulmbach, Regionalmanagement Coburger Land, LEADER-Koordinator Oberfranken).

Das LAG-Entscheidungsgremium setzt sich aus Vereinsmitgliedern zusammen und ist für die Projektbewertung und –auswahl zuständig. Es beschließt die LES sowie deren Fortschreibung und Änderung.

Das LAG–Management stellt die operationelle Ebene dar. Seine Aufgaben umfassen die

  • Unterstützung von Projektträgern, Arbeits- und Projektgruppen bei der Projekentwicklung, Antragstellung und Abwicklung im Rahmen der LEADER-Förderung
  • Geschäftsführung des Coburg Stadt und Land aktiv e.V.
  • Erarbeitung, Fortschreibung und Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
    in Zusammenarbeit mit den LAG-Gremien und relevanten Akteuren der Regionalentwicklung
  • Steuerung und Überwachung der Umsetzung der LES (Monitoring, Evaluierung etc.)
  • Unterstützung bzw. Umsetzung von Projektideen, die den Zielen der Lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen und die nachhaltige Entwicklung der Region vorantreiben
  • Förderung von Entwicklungsstrategien zur Verbesserung der Lebensqualität und zur
    Stärkung der regionalen, sozialen und ökologischen Wettbewerbsfähigkeit und Steigerung der Resilienz
  • Förderung der kommunalen und regionalen Zusammenarbeit und weitere Vernetzung
    der regionalen Akteure
  • Einbringung von Ideen und Impulsen für Projekte zur Umsetzung der LES
  • Vorbereitung des Projektauswahlverfahrens für das Entscheidungsgremium der LAG
  • Öffentlichkeitsarbeit zu LEADER im LAG-Gebiet (inklusive Internetauftritt) und Außendarstellung der LAG
  • Vernetzung, Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit anderen LEADER-Regionen und im LEADER-Netzwerk
  • Vermittlung von Anlaufstellen und Möglichkeiten der Mitwirkung für Interessenten

Möglichkeiten der Mitwirkung

Eine aktive Beteiligung ist mit und ohne Vereinsmitgliedschaft möglich.​

Vereinsmitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der LAG Coburg Stadt und Land aktiv e.V. steht grundsätzlich allen volljährigen natürlichen Personen, juristischen Personen sowie Personenvereinigungen offen. Die Aufnahme neuer Mitglieder wird in einer Vorstandssitzung beschlossen. Die Beitrittserklärung erfolgt mit einem Mitgliedsantrag, der bei der Geschäftsstelle abgegeben werden kann.

Projektbezogene Arbeitskreise und Steuerungsgruppen

Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Projekten kommen z. T. projektbegleitend Arbeits- und Steuerungsgruppen zum Einsatz. Diese finden zu bestimmten, für das LAG-Gebiet relevanten Themen statt und stehen Interessierten offen. Die Arbeitskreisteilnehmer arbeiten hier unter der Leitung der Geschäftsstelle oder eines Projektverantwortlichen zusammen.

Lokale Entwicklungsstrategie (LES)

Als künftiger Handlungsleitfaden dient die vorliegende Lokale Entwicklungsstrategie (LES), die sich neben den Ergebnissen des Evaluierungsprozesses der letzten Förderperiode, vorliegenden Konzepten und aktuellen Datenquellen, Interviews mit Fachleuten auch auf das Know-How und die Einschätzung von Bürgerinnen und Bürgern stützt. Dabei erfolgte die Beteiligung von Akteurinnen und Akteuren von September 2021 bis März 2022 durch ein Webmapping, Onlinebefragungen sowie eine Regionalkonferenz und vier Themenwerkstätten. Hier wurden Stärken, Schwächen, Potenziale und Herausforderungen sowie Projektansätze beleuchtet und diskutiert. Auch eine Verwundbarkeitseinschätzung in Bezug auf die fünf Herausforderungen der ländlichen Entwicklung (Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Ressourcenschutz und Artenvielfalt, Sicherung der Daseinsvorsorge, Regionale Wertschöpfung, und Sozialer Zusammenhalt) und Strukturen der Resilienz wurden in den Formaten behandelt und in der SWOT berücksichtigt.

Auf Grundlage der vorher beschriebenen Prozesse und nach Abstimmung in der LAG erfolgte die Zielableitung und die Festlegung auf vier Entwicklungsziele. Im Rahmen dieser Entwicklungs- und der dazugehörigen Handlungsziele sollen künftig Prozesse und Projekte in der Region strukturell und / oder finanziell unterstützt werden.

EZ 1    Mobilitäts- und Daseinsvorsorgeangebote zukunftsfähig gestalten

EZ 2    Natürliche Ressourcen sichern und Faktoren des Klimaschutzes, erneuerbarer Energien und der    

             Biodiversität stärken

EZ 3    Regionale Identität stärken – Heimat erhalten und gestalten

EZ 4    Regionale Wertschöpfung sowie Strukturen und Akteure in regionalen Wertschöpfungsketten

            stärken

Die vollständige LES finden Sie rechts im Downloadbereich.

Wissenswertes zur Antragsstellung

Weitere Informationen, rechtliche Grundlagen sowie aktuelle Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Seiten des Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:

Bitte laden Sie sich Antragsformulare immer direkt von der Seite des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herunter, damit Sie die aktuellste Version des Formulars für Ihren Antrag haben.

Fördervoraussetzungen

Projekte müssen einen Beitrag zu mindestens einem Entwicklungs- und Handlungsziel der Lokalen Entwicklungsstrategie leisten sowie neben den Projektauswahlkriterien, möglichst folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Innovativer Ansatz (räumlicher Bezug), neues Angebot für Gemeindegebiet oder  Region
  • Projektlage im Gebiet der LAG, bei Projektumsetzung ganz oder teilweise außerhalb ist eine Begründung der LAG dafür erforderlich, dass das betreffende Projekt dem LAG-Gebiet dient
  • Besondere Bedeutung/nachvollziehbarer Nutzen für das LAG-Gebiet
  • Akteursbeteiligung / Einbindung der Bevölkerung (Bottom-Up-Ansatz)
  • Positiver (mind. neutraler) Beitrag zu Nachhaltigkeit sowie Umwelt- und Klimaschutz
  • Klare Zuordnung zu einem Entwicklungs- und Handlungsziel der LES
  • Beitrag zur Umsetzung der LES
  • Kosten transparent und angemessen
  • (Co-)Finanzierung gesichert (Vorfinanzierung nötig!)
  • Konzept zur nachhaltigen finanziellen Tragbarkeit des Projekts
  • Positiver Beschluss des LAG-Entscheidungsgremiums
  • Trägerschaft gesichert
  • Identität zwischen Antragsteller und Betreiber (Ausnahmen müssen durch Fördergeber genehmigt werden)
  • Positiver Beschluss bzw. Willensbekundung zur Projektumsetzung vonseiten des Projektträgers (Gemeinderatsbeschluss, Beschluss des Vorstandes/der Mitgliederversammlung u.ä.)

Förderrate und Bestimmungen nach aktueller Bayer. LEADER-Förderrichtlinie 2023-2027/28

  • Förderung erfolgt als Zuschuss/Anteilsfinanzierung
  • Zuschuss für Projekte:
    • min. 7.000 EUR zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • max. 250.000 EUR (bzw. 375.000 EUR bei erfüllen der Zusatzbedingungen im Rahmen der Projektauswahlkriterien)
  • Fördersatz wirtschaftliche Projekte: 40 %, produktive Investitionen zur Gewinnerzielung
  • Fördersatz sonstige Projekte: 60 %
  • Fördersatz nationale oder internationale Kooperationsprojekte mit anderen LAGn: 70%
  • Co-Finanzierung : mind. 10 % Eigenanteil des Projektträgers. Weitere Finanzierungsmöglichkeiten wie
    • Stiftungen (z. B. Oberfranken-Stiftung, Niederfüllbacher-Stiftung),
    • Sponsoring, projektbezogene Spenden ohne Gegenleistung
    • kommunale Budgets /öffentliche Mittel
    • private Finanzierungsbeiträge Dritter
    • nationale Förderprogramme
  • Projekte sollten vor der Bewilligung grundsätzlich nicht begonnen sein.
  • Beispiele zuwendungsfähige Ausgaben: (ausführliche Angaben erhalten Sie in den Richtlinien und im Gespräch mit dem LAG-Management)
    • Konzeption / Planungsleistungen
    • externe Dienstleistung (Grafikleistung, Schulungskosten, Referentenkosten u.ä.)
    • Eigenleistung
    • Personalkosten/Projektmanagement bei Anstellung beim Antragsteller (max. 3 Jahre) im Rahmen der vereinfachten Kostenoptionen (Pauschalsätze)
    • Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung bzw. Layout von Broschüren, Karten, Homepage u.ä.)
    • Ersatzbeschaffungen/Gebrauchte Gegenstände
    • bauliche Maßnahmen
    • Anschaffung Einrichtung, Mobiliar, Medientechnik
  • Beispiele nicht zuwendungsfähige Ausgaben: (ausführliche Angaben erhalten Sie in den Richtlinien und im Gespräch mit dem LAG-Management)
    • Mehrwert-/Umsatzsteuer
    • Projektmanagement/Personalkosten durch externe Dienstleister
    • Streuartikel (Flyer)
    • Druckkosten
    • laufende Kosten (Büro, Lizenzkosten), außer im Rahmen indirekter Kosten bei der Förderung von Personalkosten
    • Pflichtaufgaben von Gebietskörperschaften (mit Ausnahme der in der Richtlinie unter Nr. 4.2.2 genannten Bereiche)
    • Aufforstung
    • kommunale Eigenregiearbeiten (Bauhof)

Von der Idee zum Projekt

  • 1

    Projektidee

    1

  • 2

    Beratung durch LAG-Management + Prüfung auf Förderfähigkeit

    2

  • 3

    Ausarbeitung Projektbeschreibung und Kosten-Maßnahmen-Plan

    3

  • 4

    Offizieller Aufruf zur Einreichung von Projekten bei der LAG

    4

  • 5

    Projektauswahl im LAG-Entscheidungsgremium

    5

  • 6

    Finalisierung Antragsunterlagen & Einreichung bei AELF (Frist: spätestens 3 Monate nach Beschlussfassung in LAG)

    6

  • 7

    Sachliche und rechnerische Prüfung durch AELF

    7

  • 8

    Bewilligunsbescheid & Projektstart

    8

  • 9

    Verwendungsnachweis & Auszahlungsantrag

    9

  • 10

    Prüfung durch AELF & Auszahlung

    10

  • Potenzielle Projektträger wenden sich zunächst an die ​​​​​​Geschäftsstelle der LEADER-Region Coburger Land. Der LAG-Manager bespricht mit dem Projektträger die Projektidee und berät ihn hinsichtlich der Förderfähigkeit nach LEADER bzw. weist – falls die Förderfähigkeit nicht gegeben ist – auf eventuell vorhandene andere Fördermöglichkeiten hin. Dabei ist es hilfreich, wenn der Projektträger im Vorfeld der Beratung dem LAG-Management eine ausgefüllte Projektbeschreibung und einen Kosten-Maßnahmen-Plan zukommen lässt.

  • Wird das Projekt im Rahmen der LEADER-Förderkulisse als förderfähig eingestuft, müssen weitere vorbereitende Schritte unternommen werden, um die relevanten Voraussetzungen, wie z. B. die Projektauswahlkriterien, zu erfüllen und die „Antragsreife“ zu erreichen.

  • Die LAG führt regelmäßig Aufrufe zur Projekteinreichung durch. Hier kann das Projekt zur Bewertung und zum Beschluss in das Entscheidungsgremium der LAG eingebracht werden. Fällt diese Entscheidung positiv aus, kann der Projektträger mit diesem Beschluss innerhalb von 3 Monaten einen Förderantrag nach LEADER beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Coburg-Kulmbach einreichen (online), welches für das LEADER-Programm in Oberfranken zuständig ist. Dieses entscheidet dann endgültig über die Förderung. Wird ein Projekt im Entscheidungsgremium abgelehnt, so besteht für den Projektträger die Möglichkeit das Projekt nachzuarbeiten oder sich direkt an das AELF zu wenden.

In der Praxis werden die Projekte bereits im Vorfeld eng mit dem AELF abgestimmt, so dass nach einem positiven LAG-Beschluss und unter Einhaltung der notwendigen Formalien in der Regel von einer Förderung ausgegangen werden kann.

Kleinprojektefonds LEADER-Region Coburger Land

Unter der Überschrift „Bürger gestalten Ihre Heimat“ stellte die LEADER-Region Coburger Land im Rahmen eines Kleinprojektefonds zwischen 2017 und 2023 rund 45.000 EUR für bürgerschaftlich initiierte Projekte in Stadt und Landkreis Coburg zur Verfügung. Im Rahmen der neuen Förderperiode stehen zwischen 2023 und 2027/28 erneut 55.000 EUR für Bürgerprojekte zur Verfügung.

Ziel ist es das bürgerschaftliche Engagement bzw. bürgerschaftlich initiierte Maßnahmen in der Region unbürokratisch mit einem Zuschuss und wenn nötig durch Beratung und Projektbegleitung durch die LAG zu unterstützen. So sollen Maßnahmen, die aufgrund der Bagatellgrenze für eine LEADER-Antragstellung im herkömmlichen Verfahren nicht in Frage kommen, aber deswegen nicht unwichtiger für die regionale Entwicklung sein können, gefördert werden. Das Budget des Kleinprojektefonds soll dabei auf jährliche Aufrufe zur Projekteinreichung aufgeteilt werden.

Rahmenbedingungen und Ablauf der Beantragung, Bezuschussung und der Projektauswahl sind transparent in der Regelung und der Zielvereinbarung beschrieben. Pro Jahr ist ein Projektaufruf, der auf der Homepage und in den regionalen Medien veröffentlicht wird, vorgesehen. Die Bewertung und Auswahl der eingereichten Projekte erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG.

​Weitere Informationen hier.

Projekte 2014-2023

Entwicklungsziel 1 – Gestaltung zukunftsfähiger Daseinsvorsorgestrukturen

Entwicklungsziel 2 – Förderung angepasster Siedlungsstrukturen

Entwicklungsziel 3 – Stärkung von Kultur und regionaler Identität

Entwicklungsziel 4 – Förderung von bürgerschaftlichem Engagement und dessen Anerkennung

Entwicklungsziel 5 – Förderung von regionaler Wirtschaft, Handwerk und der Energiewende vor Ort

Entwicklungsziel 6 – Förderung und Entwicklung der Tourismusregion

Entwicklungsziel 7 – Formung einer Bildungslandschaft lernende Region

LAG-Management

Im Rahmen der Anerkennung als LEADER-LAG werden Personal- und Sachkosten des LAG-Managements gefördert. Dieses hat am 01.06.2015 seine Arbeit aufgenommen.

Mehr erfahren

Kontakt

LAG-Management

LEADER-Region Coburger Land

Tobias Gruber

Landratsamt – Lauterer Straße 60 – 96450 Coburg

Tel.+ 49 (95 61) 514 9141

Fax+ 49 (95 61) 514 89 9141

eMail tobias.gruber[at]region-coburg.de

Aktuelle Bürozeiten: Mo.-Fr. 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr 

LEADER – Eine im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023 – 2027 geförderte Initiative im Freistaat Bayern