Kleinprojektefonds LEADER-Region Coburger Land – Unterstützung Bürgerengagement

Unter der Überschrift „Bürger gestalten Ihre Heimat“ stellte die LEADER-Region Coburger Land im Rahmen eines Kleinprojektefonds bis Ende 2023 rund 45.000 EUR für bürgerschaftlich initiierte Projekte in Stadt und Landkreis Coburg zur Verfügung. Im Rahmen der neuen Förderperiode stehen zwischen 2023 und 2027/28 erneut 55.000 EUR für Bürgerprojekte zur Verfügung.

Ziel ist es das bürgerschaftliche Engagement bzw. bürgerschaftlich initiierte Maßnahmen in der Region unbürokratisch mit einem Zuschuss und wenn nötig durch Beratung und Projektbegleitung durch die LAG zu unterstützen. So sollen Maßnahmen, die aufgrund der Bagatellgrenze für eine LEADER-Antragstellung im herkömmlichen Verfahren nicht in Frage kommen, aber deswegen nicht unwichtiger für die regionale Entwicklung sein können, gefördert werden. Das Budget des Kleinprojektefonds soll dabei auf jährliche Aufrufe zur Projekteinreichung aufgeteilt werden.

Inhaltsverzeichnis

AUFRUF 2024 Kleinprojektefonds LEADER-Region Coburger Land

Ihre Ideen und Projekte für die Region sind gefragt!

Bewerben Sie sich mit Ihrem Projekt noch bis zum 13. Spetmeber 2024, 12:00 Uhr mit einer ausgefüllten Zielvereinbarung beim LAG-Management. Alles rund um die Bewerbung erfahren Sie unter „So funktionier´s“ oder im direkten Gespräch mit dem LAG-Management. Die Auswahl der Projekte erfolgt in der nächsten Sitzung des Entscheidungsgremiums

Ansprechpartner: Tobias Gruber (LAG-Management), 09561 / 514 9141, tobias.gruber[at]region-coburg.de

Unterstützte Maßnahmen 2023:

  1. Platz 1: UBE091 Neugestaltung Streuobstlehrpfad (Verein für Gartenbau und Landespflege e.V. Untersiemau)
  2. Platz 2: UBE087 Zelt für Kinder- und Jugendfeuerwehr (Freiwillige Feuerwehr Dietersdorf)
  3. Platz 3: UBE090 Installierung eines offenen Bücherschranks (Basarteam Großheirath und Marienverein Großheirath/Buchenrod)
  4. Platz 4: UBE092 Nisthilfe für Störche und Infotafel (Obst- und Gartenbauverein Fürth am Berg)
  5. Platz 5: UBE094 Schaffung eines Jugendraumes für die Vereinsjugend (VfB Autenhausen e.V.)

Rahmenbedingungen im Überblick

  • Projekte müssen mindestens einem Entwicklungsziel oder Handlungsziel der LES zuzuordnen sein und die Mindestpunktzahl 1,5 von 3 Punkten erreichen. Die Bewertung erfolgt durch das Entscheidungsgremium LEADER.
  • Die Maßnahmen müssen Bürgerengagement in der Region stärken bzw. bürgerschaftlich initiierte Projekte unterstützen.
  • Projekte dürfen den Umweltschutz nicht negativ beeinflussen und den Klimawandel und seine Auswirkungen nicht verstärken.
  • Maßnahmen dürfen erst nach dem Beschluss auf Zuschussgewährung durch das Entscheidungsgremium und Unterzeichnung der Zielvereinbarung durch die LAG begonnen werden.
  • Zuschuss: bis zu 90 % des Gesamtvolumens (USt/Mwst ist nicht förderfähig), max. 1.500 EUR pro Antrag/Einzelmaßnahme
    Trägt das Projekt zur Erfüllung von mehr als einem Entwicklungs- oder Handlungsziel der LES bei, kann das Entscheidungsgremium einen Zuschuss von bis zu 3.000 EUR gewähren.
  • Antragsberechtigt: private und juristische Personen mit Geschäftsstelle und/oder Wohnsitz in Stadt oder Landkreis Coburg. Ausgenommen von der Unterstützung sind kommunale Körperschaften sowie Einzelpersonen und Organisationen, die parteipolitische Ziele verfolgen.